Allgemeine Geschäftsbedingung - Sinus GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit für alle zukünftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

2. Angebote

2.1 Unsere Angebote, Preislisten sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.


3. Preise und Nebenkosten

3.1 Maßgebend für die Preisberechnung ist der am Tag der Lieferung oder Leistung gültige Preis in Euro zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Nachfolgende Nebenkosten werden in Rechnung gestellt:
€ 7,70 Mindermengenzuschlag für Aufträge unter € 51,- Nettowarenwert.
€ 6,40 Versandkostenpauschale für Aufträge unter € 255,- Nettowarenwert.
Für Aufträge über € 255,- Nettowarenwert fallen keine Nebenkosten an.
Mehrkosten aufgrund einer vom Käufer gewünschten besonderen Versandart (z.B. Expreßzustellung, Eilgut etc.) gehen zu dessen Lasten.

4. Liefer- und Leistungszeit

4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigt uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Schadensersatzanspüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen.

5. Versand und Gefahrenübergang

5.1 Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Käufers.
5.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
5.3 Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.

6. Gewährleistung

6.1 Mängel an der vom Käufer bei uns gekauften Ware, die bei sachgemäßer Untersuchung ohne weiteres erkennbar sind, müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach der Ablieferung der Ware schriftlich angezeigt werden. Mängel, die bei der Untersuchung nicht erkennbar sind, sind unverzüglich nach Ihrer Entdeckung zu melden.
6.2 Garantiefälle werden im Rahmen der Garantieansprüche der Hersteller abgewickelt.
6.3 Das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung bleibt vorbehalten.
Über die Nachbesserung oder Ersatzlieferung hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden sind ausgeschlossen.
6.4 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat.
6.5 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

7. Eigentumsvorbehalt

7 .1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrunde vor.
7 .2 Verarbeitung oder Umbildung erfolgen für uns als
Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
7 .3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.
Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Forderung hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
Übersteigt der Wert der uns zur Sicherheit dienenden, unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unsere Gesamtforderung um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.
7 .4 Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die aus dem Verkauf der Vorbehaltsware entstandenen Forderungen, insbesondere bei Pfändung wird der Käufer auf unser Eigentum bzw. unsere Gläubigerrechte hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
7 .5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruches des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt (soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet) kein Rücktritt vom Vertrag.

8. Zahlung

8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungsbeträge innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an.
8.2 Wir sind berechtigt, trotz anderslautenden Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
8.3 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
8.4 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
8.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

9. Gewerbliche Schutzrechte

9.1 Wird der Käufer durch gewerbliche Schutzrechte Dritter, die zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bestehen, an dem üblichen Gebrauch der Ware gehindert, und haben wir dies zu vertreten, so werden wir, nach eigener Wahl, dem Käufer das Recht zum Gebrauch verschaffen oder die betreffende Ware gegen brauchbare gleiche Ware austauschen.
9.2 Der Käufer oder wir können stattdessen auch vom Vertrag zurücktreten.
9.3 Sonstige Rechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.
9.4 Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber solche Schutzrechtsverletzungen gerügt werden.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort ist Wardenburg.
10.2 Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Oldenburg. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des § 24 ABGG ist Gerichtsstand ausschließlich Oldenburg. Wir sind jedoch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EKG und des EKAG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

11. Schlußbestimmungen

11.1 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.
11.2 Der Käufer ist damit einverstanden, daß wir die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden.
11.3 Wir sind berechtigt, diese Bedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern. Die Änderungen werden mit Zugang bei dem Käufer wirksam, es sei denn, dieser widerspricht unverzüglich schriftlich. In einem solchen Fall können wir die Belieferung einstellen.

 
SINUS GmbH, Wardenburg · Stand: 2012

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